Zulassungsordnungen
Nachfolgend können Studieninteressierte die Zulassungsordnungen zu den Bachelor-Studiengängen nachlesen. Die Zulassungsordnungen bestehen aus einem allgemeinen Teil, der für alle Bachelor-Studiengänge gleich ist, und einem besonderen Teil für jede Abteilung.
Allgemeiner Teil der Zulassungsordnung
Besonderer Teil der Zulassungsordnung für die Abteilung Bioverfahrenstechnik
Besonderer Teil für die Abteilung Maschinenbau (Studiengänge MAB, TIM, VEU, WIM)
Besonderer Teil für die Abteilung Maschinenbau (Studiengänge KT, MT, PT, VT)
Nachfolgend sind die Zulassungsordnungen für die Master-Studiengänge aufgeführt:
Abteilung Bioverfahrenstechnik (ab Sommersemester 2019)
Abteilung Maschinenbau, Master-Studiengang Maschinenbau-Entwicklung
Abteilung Maschinenbau, Master-Studiengang Prozess Engineering und Produktionsmanagement
Abteilung Maschinenbau dual, Master-Studiengang Wertschöpfungsmanagement im Maschinenbau
Webmaster Fakultät II | 29.08.2018 |