Finanzielle Fördermöglichkeiten

Ein Auslandsaufenthalt ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig über finanzielle Fördermöglichkeiten zu informieren.

  • Studierende erhalten mit ERASMUS+ die Möglichkeit, in einem europäischen Programmland oder einem weltweiten Partnerland zu studieren. 

Um sich online zu bewerben gelten Bewerbungsfristen mit jeweils einem Jahr Vorlauf:

  • 1.10. bis 1.11. eines Jahres für das darauffolgende Wintersemester.
  • 1.4. bis 1.5. eines Jahres für das darauffolgende Sommersemester.

Das Servicezentrum Beratung- Internationales informiert Sie gerne über Fördermöglichkeiten und hilft Ihnen bei Fragen zum Bewerbungsverfahren. Die Stipendienbewerbung erfolgt online über die Website des International Offices.

Der Studienbeginn an der ausländischen Hochschule zum Wintersemester ist prinzipiell empfehlenswert, da die Semesterzeiten meist besser mit der Hochschule Hannover korrespondieren. Aber auch im Sommersemester an einer Partnerhochschule zu studieren ist möglich.

 

  • Förderung über den Go out Zuschuss der Fakultät II

Es besteht die Möglichkeit, von der Fakultät eine Förderung von einmalig bis zu max. 500,- EUR für den Auslandsaufenthalt über den sog. „Go-Out Zuschuss“ zu erhalten, sofern Sie nicht bereits anderweitige Förderungen (wie ERASMUS- oder PROMOS-Stipendien) erhalten.

Der Go-Out Zuschuss wird auf der Basis der allgemeinen Stipendienordnung der Hochschule Hannover, der spezifischen Stipendienordnung der Fakultät II - Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik sowie der Go-Out Ordnung der Fakultät II  vergeben, die zum 01.03.2013 in Kraft getreten ist.