Ein Auslandsstudium im Bachelor ist ab dem 4. Semester, im Master ab dem 1. Semester möglich.
Bewerbungsvoraussetzungen
Sonderregelung Corona:
Für die Bewerbung um einen Auslandsaufenthalt im Wintersemester 2023/24 an einer Partnerhochschule gilt folgende Corona Sonderregel:
Dies gilt für Studierende, die im SoSe 2020, WiSe 2020-21, SoSe 2021 an der HSH immatrikuliert waren:
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung : im 4. Fachsemester mindestens 50 ECTS im 1. Studienabschnitt
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung: im 5. Fachsemester mindestens 70 ECTS im 1. Studienabschnitt
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung: im 6. Fachsemester mindestens 80 ECTS im 1. Studienabschnitt
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung: im 7. Fachsemester muss der erste Studienabschnitt abgeschlossen sein.
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung: Abgeschlossener B1-Englisch-Sprachkurs (Nachweis mindestens von Kurs Englisch 5 Language Center)
- Zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthaltes (1 Jahr nach Bewerbung) ist ein B2 Englisch-Niveau nachzuweisen
Bewerbungsvoraussetzungen ohne Corona Sonderregel:
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung: im 3. Fachsemester mindestens 50 ECTS im 1. Studienabschnitt
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung: im 4. Fachsemester mindestens 80 ECTS im 1. Studienabschnitt
- Ab dem 6. Fachsemester muss zum Zeitpunkt der Bewerbung der erste Studienabschnitt abgeschlossen sein.
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung: Abgeschlossener B1-Englisch-Sprachkurs (Nachweis mindestens von Kurs Englisch 5 ZLB-Language Center).
- Zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthaltes (1 Jahr nach Bewerbung) ist ein B2 Englisch-Niveau nachzuweisen.