Sie bewerben sich an der Partnerhochschule um einen Studienplatz. Der Online-Bewerbungsprozess variiert je nach Hochschule.
Für Ihr Auslandsstudium ist ein „Learning Agreement“ notwendig. Es führt genau auf, welche Kurse Sie an der ausländischen Hochschule belegen möchten und sollte maximal 30 ECTS-Credits umfassen. Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung darüber, welche Kurse Sie an der Partnerhochschule belegen möchten. Es ist von Ihnen und dem Internationalen Koordinator der Fakultät zu unterzeichnen.
Generell müssen Sie die Anerkennung von Kursen für Ihr Studium mit dem entsprechenden Internationalen Koordinator der Fakultät im Voraus klären. Es müssen umgerechnet min. 24 ECTS belegt werden. Wenn Sie sich Leistungen anerkennen lassen wollen, benötigen Sie dazu eine möglichst detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltung im Ausland. Entscheidend ist, wie gut die Inhalte der im Ausland belegten Module mit denen im Inland übereinstimmen. In der Regel müssen Die Fachprofessor*innen oder der Studiengangsleiter der Fakultät einer Anerkennung zustimmen.
Nachdem Sie das Learning Agreement ausgefüllt haben und es unterzeichnet wurde, reichen Sie es beim Internationalen Büro der Partnerhochschule ein.