BAföG-Sprechstunde der Fakultät II Maschinenbau / Maschinenbau dual

Termin:

  • Die Termine der nächsten BaföG-Sprechstunden der Fak. II können Sie den Info-Bildschirmen oder dem Aushang im Glaskasten bei Raum 1E.0.42 entnehmen.

Eine Anmeldung per E-Mail ist nicht erforderlich.

 

Inhalt der Sprechstunde:

• Erstellung von Leistungsnachweisen gem. §48 BAfÖG (Formblatt 5) sowie Prognosebescheinigungen

Diese Sprechstunde dient nicht zur Beratung zur BAföG-Beantragung. Zu diesem Zweck konsultieren Sie bitte das BAföG-Amt.

 

Erforderliche Unterlagen:

• Das Formular zur Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG

• Bringen Sie zudem schriftliche Nachweise (z. B. Ausdrucke von E-Mails o. Ä.) über bereits bestandene Prüfungen mit, die noch nicht im System stehen.

 

Punktegrenzen für die positive Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5):

  • 70 ECTS nach dem dritten Fachsemester oder
  • 100 ECTS nach dem vierten Fachsemester

Ansprechpartner