Termin:
- Die Termine der nächsten BaföG-Sprechstunden der Fak. II können Sie den Info-Bildschirmen oder dem Aushang im Glaskasten bei Raum 1E.0.42 entnehmen.
Eine Anmeldung per E-Mail ist nicht erforderlich.
Inhalt der Sprechstunde:
• Erstellung von Leistungsnachweisen gem. §48 BAfÖG sowie Prognosebescheinigungen
Diese Sprechstunde dient nicht zur Beratung zur BAföG-Beantragung. Zu diesem Zweck konsultieren Sie bitte das BAföG-Amt.
Erforderliche Unterlagen:
• Das Formular zur Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5)
• Bringen Sie zudem schriftliche Nachweise (z. B. Ausdrucke von E-Mails o. Ä.) über bereits bestandene Prüfungen mit, die noch nicht im System stehen.
Punktegrenzen für die positive Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG:
- 70 ECTS nach dem dritten Fachsemester oder
- 100 ECTS nach dem vierten Fachsemester